Feuerlöscher
Die Wartung und Überprüfung
Ein Feuerlöscher muss in der Regel vor Ablauf von zwei Jahren auf seine Funktion überprüft werden (Sonderregelungen beachten!). Die Überprüfung dient vor allem:
- Der ordnungsgemäßen Funktion des Feuerlöschers
- Der Sicherheit des Benutzers eines Feuerlöschers (es wird mit hohen Drücken gearbeitet)
Bei ordnungsgemäßer Überprüfung erhält er eine Prüfplakette, auf der ersichtlich ist, wann er zuletzt überprüft wurde. Es muss außerdem sichtbar sein, wer den Feuerlöscher überprüft hat. Ein Hinweis auf die „Nächste Prüfung“ ist eine freiwillige Angabe.
Zur Überprüfung eines Feuerlöschers gibt es in Deutschland die DIN EN 3, in Österreich ÖNORM F-1053 Überprüfung und Wartung (11/2004) und im Allgemeinen die vom Hersteller erlassenen Prüf- und Füllvorschriften. Diese sind bei den entsprechenden Fachbetrieben einsehbar. Damit ist für den Eigentümer des Feuerlöschers eine gewisse Kontrolle der Wartungsarbeiten und der damit verbundenen Kosten möglich.
Ein möglicher Schaden ist Undichtheit, sodass er Druck verliert. Bei vielen Typen mit einem integrierten Manometer kann man einen möglichen Druckverlust zwischendurch auch selbst kontrollieren. Bei Pulverlöschern kann das Pulver im Laufe der Zeit verdichtet sein, so dass es auch unter Druck nicht ausgeblasen werden kann. Es handelt sich dabei nicht immer um ein totales Versagen des Gerätes. Eine Funktion kann demnach noch oft erreicht werden, indem man den Feuerlöscher kopfüber festhält, um so ein Verrutschen des Pulvers im Behälter zu erreichen. Deshalb sollte man auch Feuerlöscher für Fahrzeuge alle zwei Jahre überprüfen lassen. Vor allem Nasslöscher können nach längerer Zeit auch durchrosten.
Ausgelöste Feuerlöscher sind entsprechenden Fachbetrieben zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft zu übergeben. Sollte ein nicht funktionierender Feuerlöscher, der nicht überprüft wurde, schuld sein, dass der Schaden größer ist, so kann die Versicherung den Ersatz reduzieren.
Kennzeichnung auf Feuerlöschern
Feuerlöscher besitzen nach EN 3-5 fünf Schriftfelder:
- Schriftfeld enthält das Wort Feuerlöscher, die Füllmenge, Art des Löschmittels und dessen Löschvermögen.
- Schriftfeld enthält die Bedienungsanleitung in Schriftform und als Piktogramm, ebenso die Brandklassen für die der Feuerlöscher geeignet ist.
- Schriftfeld enthält Warnhinweis für den Gebrauch bei elektrischen Anlagen.
- Schriftfeld enthält Beschreibung des Löschmittels, des Treibmittels, des Funktionsbereiches, Nummer der Anerkennung und Typenbezeichnung.
- Schriftfeld enthält Angaben zum Hersteller
Die Funktionsweise eines Feuerlöschers
Die Wartung und Überprüfung
Ein Feuerlöscher muss in der Regel vor Ablauf von zwei Jahren auf seine Funktion überprüft werden (Sonderregelungen beachten!)
Kennzeichnung auf Feuerlöschern
Feuerlöscher besitzen nach EN 3-5 fünf Schriftfelder:
- Schriftfeld enthält das Wort Feuerlöscher, die Füllmenge, Art des Löschmittels und dessen Löschvermögen.
- Schriftfeld enthält die Bedienungsanleitung in Schriftform und als Piktogramm, ebenso die Brandklassen für die der Feuerlöscher geeignet ist.
- Schriftfeld enthält Warnhinweis für den Gebrauch bei elektrischen Anlagen.
- Schriftfeld enthält Beschreibung des Löschmittels, des Treibmittels, des Funktionsbereiches, Nummer der Anerkennung und Typenbezeichnung.
- Schriftfeld enthält Angaben zum Hersteller
Funktionsdauer von Pulverlöschern
Die Dauer des Pulverausstoßes wird manchmal unrealistisch hoch geschätzt. Tatsächlich kann man mit diesen Zeiten rechnen:
- 2 kg Löscher: ca. 2-4 Sekunden
- 6 kg Löscher: ca. 10 Sekunden
- 12 kg Löscher: ca. 18 Sekunden
Obwohl Pulverlöscher unter 2 kg Füllmenge eine sehr geringe Wirkung zeigen, werden sie im Handel angeboten. Verwendung finden sie unter anderem auch in Kraftfahrzeugen oder Booten. Wenn Feuerlöscher vorgeschrieben sind, werden nur Modelle mit einer Füllmenge ab 2 kg gefordert.
Löschmittelkennung
Hier finden Sie ein Zuordnung der auf den Feuerlöschern befindlichen Kennbuchstaben
Kennung | Art des Feuerlöschers |
Einsatz bei Gefahrenklasse |
K | Kohlendioxidlöscher | B |
P | Pulverlöscher für reine Flammenbrände | B,C,D |
PG | Pulverlöscher für Flammen und Glutbrände | A,B,C |
M | Pulverlöscher für Brände von Metallen | D |
W | Wasserlöscher | A |
S | Schaumlöscher | A,B |
Gefahrenklassen
Hier finden Sie ein Zuordnung der auf den Feuerlöschern befindlichen Kennbuchstaben
Feste, glutbildende Stoffe
(Autoreifen, Holz, Kohle, Stroh, Papier, Textilien)
Geeignete Löschmittel:
W, S, F, PG
Flüssige Stoffe
(Alkohol, Benzin, Lack, Teer, Paraffin)
Geeignete Löschmittel:
P, K, S, PG
Gasförmige Stoffe,auch unter Druck
(Erdgas, Stadtgas, Propan, Methan, Acetylen)
Geeignete Löschmittel:
P, PG
Brennbare Metalle
(Aluminium, Magnesium, Natrium, Kalium, Lithium)
Geeignete Löschmittel:
P, M
Brände von Ölen in Frittiergeräten und anderen Kücheneinrichtungen
(Speiseöl, Frittierfett)
Geeignete Löschmittel:
F
Feuerlöscher, die aufgrund des verwendeten Löschmittels und Treibgases geeignet sind, Brände einer oder mehrerer dieser Brandklassen zu löschen, tragen das oder die entsprechenden Bildzeichen.
Die genormten Bauart-Kurzzeichen geben Auskunft über das verwendete Löschmittel, das enthaltene Treibgas und die Füllmenge. Mit Hilfe der Löschmitteleinheit (LE) ist es möglich, die Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Feuerlöscherbauarten zu vergleichen und den notwendigen Bedarf an Feuerlöschern zu ermitteln (z.B. Gewerbebetriebe mit Lagerung von unterschiedlichen Materialien).